RATGEBER · STAND 16.10.2026
Baumarkt: Reklamation, Garantie und Umtausch (2026)
Der Akkuschrauber lädt nicht mehr, die Fliesen haben Haarrisse, der Rasenmäher springt nicht an. Dann zählt nicht, ob dir etwas gefällt, sondern ob ein Mangel vorliegt. Diese Seite trennt Umtausch, Gewährleistung und Garantie und zeigt, wie du Werkzeug, Material und Geräte aus dem Baumarkt reklamierst.
Umtausch im Baumarkt ist Kulanz
Du hast eine Kreissäge gekauft, brauchst sie aber doch nicht? Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es dafür im Laden nicht. Nimmt der Markt die Säge zurück, ist das reine Kulanz. Ob und zu welchen Bedingungen er einen Umtausch gewährt, entscheidet der Markt allein.
Frag vor dem Kauf teurer Maschinen nach den Rückgabebedingungen. Lass dir eine Zusage schriftlich bestätigen, etwa auf dem Kassenbon. Heb Bon oder Rechnung auf.
Hast du online oder telefonisch bestellt, gilt etwas anderes. Nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen kannst du nur Verträge widerrufen, die du am Telefon, im Internet oder in der Fußgängerzone geschlossen hast. Wie lange du widerrufen kannst und welche Ausnahmen gelten, behandelt diese Seite nicht.
Schreibt der Markt, reduzierte Ware sei vom Umtausch ausgeschlossen, ist das grundsätzlich möglich. Eine kaputte Heckenschere kannst du trotzdem reklamieren.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 20.10.2025), Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand der Seite 23.10.2023), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 13.08.2026)
Gewährleistung: Der Verkäufer haftet
Hat der Bohrhammer oder der Sack Fliesenkleber einen Mangel, hältst du dich an den Verkäufer. Das ist gesetzlich so geregelt: Die Gewährleistung richtet sich gegen ihn und dauert bei neuer Ware zwei Jahre.
Zeigt sich der Mangel in den ersten zwölf Monaten, wird in der Regel davon ausgegangen, dass die Ursache von Anfang an vorlag. Diese Beweislastumkehr hilft dir bei der defekten Stichsäge.
Normaler Verschleiß zählt nicht. Für die normale Abnutzung von Sägeblättern, Bohrern oder Schleifpapier muss der Verkäufer nicht aufkommen.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 28.09.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026)
Garantie: freiwillig und oft enger
Eine Garantie auf deine Bohrmaschine geben Hersteller oder Händler freiwillig. Sie ersetzt die Gewährleistung nicht: Eine Garantieerklärung muss darauf hinweisen, dass deine gesetzlichen Mängelrechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
Lies die Garantiebedingungen deiner Akku-Heckenschere oder deines Kompressors genau. Üblich ist laut Verbraucherzentralen, dass bei einem Mangel nur Ersatzteile abgedeckt sind. Den Lohn für den Einbau der Teile zahlst du dann selbst.
Verweist der Markt dich beim defekten Kompressor nur an den Hersteller, bleibt er trotzdem zuständig: Für die Behebung von Mängeln ist der Verkäufer verantwortlich, nicht der Hersteller.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 28.09.2026), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 13.08.2026)
Reklamation in vier Schritten
Melde den Mangel so genau wie möglich. Reklamierst du mündlich im Markt, notiere dir Datum und Ergebnis des Gesprächs.
Der Verkäufer trägt die erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Ein Beispiel: Du hast das Laminat bestimmungsgemäß verlegt, bevor der Mangel offenbar wurde. Dann ersetzt dir der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau der mangelfreien Ware.
Wird der Mangel bei einem Kauf ab dem 31. Juli 2026 innerhalb der zwei Jahre durch Reparatur beseitigt, verlängert sich die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre.
- Mangel beschreiben, zum Beispiel: Akku lädt nicht, Fliese hat Risse.
- Reparatur oder Ersatzlieferung wählen. Die Wahl liegt grundsätzlich bei dir.
- Frist vereinbaren. Eine bis zwei Wochen gelten nach den Verbraucherzentralen meist als angemessen.
- Scheitert die Nacherfüllung, den Preis mindern oder zurücktreten.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 13.08.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026)
Hinweis des Marktes auf deine Mängelrechte
Seit dem 27. September 2026 müssen Händler Verbraucher über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Das gilt für Händler allgemein, also auch für den Baumarkt. Laut Verbraucherzentralen gilt die Pflicht im stationären Handel; ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Lebens, die sofort erfüllt werden. Ob ein einzelner Einkauf im Baumarkt darunter fällt, entscheidet diese Seite nicht.
Streitest du mit dem Markt über Frist oder Zuständigkeit bei einem defekten Kompressor, lass dich bei deiner Verbraucherzentrale beraten. Eigene Umtauschfristen eines Marktes stehen nicht im Gesetz; die erfährst du nur im Markt.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 28.09.2026), Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand der Seite 23.10.2023)
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