RATGEBER
Ratgeber: Baumärkte in meiner Nähe (2026)
Im Baumarkt zählen drei Dinge: Mängelrechte statt Umtausch bei Defekten, der Grundpreis bei Meterware und Schüttgut sowie die Rücknahme von Altgeräten und Batterien.

So läuft es ab
- Preis prüfenPreisschild, Gesamtpreis und Grundpreis am Regal vergleichen, bevor du zur Kasse gehst.
- Beleg sichernKassenbon oder Rechnung aufheben und Umtauschzusagen schriftlich bestätigen lassen.
- Mangel meldenFehler genau beschreiben, Reparatur oder Ersatz wählen, eine Frist vereinbaren.
- Altes zurückgebenBatterien beim Händler abgeben, Altgeräte je nach Markt dort oder am Wertstoffhof.
Wer im Baumarkt einen defekten Akkuschrauber oder mangelhafte Fliesen erwischt, ist nicht auf Kulanz angewiesen. Ein Umtausch ohne Mangel ist freiwillig, und der Markt bestimmt die Bedingungen allein. Bei einem Mangel haftet dagegen der Verkäufer: Für neue Ware gilt die Gewährleistung zwei Jahre, in den ersten zwölf Monaten wird in der Regel angenommen, dass die Ursache des Mangels von Anfang an vorlag.
Am Regal braucht jede Ware, die du selbst nehmen kannst, ein Preisschild oder eine Beschriftung. Wird sie nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten, kommt der Grundpreis dazu. Schneidet der Markt dir Kabel von der Rolle ab oder misst er Kies lose ab, genügt der Grundpreis allein, bei Meterware also der Preis je Meter.
Batterien nimmt jeder Händler zurück, der Batterien dieser Art im Sortiment hat oder hatte. Bei Elektroaltgeräten sind Märkte ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte in der Pflicht: Ohne Kauf nehmen sie Geräte bis 25 Zentimeter zurück, größere beim Neukauf eines Geräts der gleichen Art. Sonst bleibt der Wertstoffhof. Bei Mietgeräten und Transportern zählt der Mietvertrag, und für Transporter reicht Klasse B nur bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 20.10.2025), Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand der Seite 23.10.2023), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 13.08.2026), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Umweltbundesamt (Stand der Seite 13.12.2023), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
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- Baumarkt: Reklamation, Garantie und Umtausch (2026) – Akkuschrauber defekt, Fliesen mangelhaft? So trennst du Umtausch, Gewährleistung und Garantie im Baumarkt und reklamierst richtig.
- Grundpreis bei Meterware und Schüttgut (2026) – Kabel von der Rolle, Sack Estrich, loser Kies: Wann im Baumarkt Gesamtpreis und Grundpreis stehen müssen und welche Mengeneinheit gilt.
- Altgeräte, Batterien, Mietgeräte im Baumarkt (2026) – Alte Elektrogeräte und Batterien zurückgeben, Mietgeräte und Transporter in Grundzügen: Was der Handel annehmen muss und was du vorher klärst.
Häufige Fragen
Kann ich Werkzeug ohne Defekt zurückbringen?
Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es im Laden nicht. Nimmt der Baumarkt eine Kreissäge zurück, ist das Kulanz, und er bestimmt die Bedingungen allein. Lass dir die Zusage schriftlich bestätigen, etwa auf dem Kassenbon. Mehr dazu →
Mein Akkuschrauber ging nach acht Monaten kaputt. Wer ist zuständig?
Der Verkäufer, nicht der Hersteller. In den ersten zwölf Monaten wird in der Regel davon ausgegangen, dass die Ursache von Anfang an vorlag. Du wählst grundsätzlich Reparatur oder Ersatz, die Kosten trägt der Markt. Eine Garantie schränkt deine Mängelrechte nicht ein. Mehr dazu →
Zahlt der Markt den Ausbau, wenn die Fliesen erst nach dem Verlegen als mangelhaft auffallen?
Hast du die Fliesen bestimmungsgemäß verlegt, bevor der Mangel offenbar wurde, ersetzt dir der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau der mangelfreien Ware. Melde den Mangel, sobald du ihn bemerkst. Mehr dazu →
Muss bei Kabel von der Rolle ein Grundpreis stehen?
Schneidet der Markt das Kabel auf deine Länge ab, ist es lose Ware. Dann muss er lediglich den Grundpreis angeben, also den Preis je Meter. Ein zweiter Preis neben dem Meterpreis ist dann nicht vorgeschrieben. Mehr dazu →
Nimmt jeder Baumarkt alte Elektrogeräte und Batterien zurück?
Batterien nimmt jeder Händler zurück, der Batterien dieser Kategorie im Sortiment hat oder hatte. Bei Elektroaltgeräten sind Märkte ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte in der Pflicht: ohne Neukauf aber nur für Geräte bis 25 Zentimeter, größere beim Neukauf eines Geräts der gleichen Art. Alternativ bleibt der kommunale Wertstoffhof. Mehr dazu →
Reicht der Führerschein Klasse B für einen Transporter?
Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm. Frag vor der Buchung nach der zulässigen Gesamtmasse. Kaution, Selbstbeteiligung und Mindestalter stehen in den Mietbedingungen. Mehr dazu →
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
Quellen geprüft am 16.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.
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